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  • BVI empfiehlt Anpassung des WEG-Verwaltervertrags

    Das WEMoG ermöglicht die flexible Anpassung der Rechte und Pflichten des Verwalters passend zur Größe und Struktur der WEG. Darum und aufgrund der vielen zusätzlichen Aufgaben des Immobilienverwalters, sollten die Verträge mit den WEGen dringend angepasst werden.

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