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  • BMJV legt Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vor

    Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022 verbindlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am 28. September 2021 eine Prüfungsverordnung vorgelegt. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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