BVI News

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Immer auf dem aktuellsten Stand

Als Bundesfachverband der Immobilienverwalter vertritt der BVI die Interessen der professionellen Verwaltungsunternehmen in Deutschland gegenüber Politik und Wirtschaft. Mit den aktuellen Verbandsmeldungen sind Sie über die neueste Entwicklungen in der Immobilienbranche immer informiert.

Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

"Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.

Unter dem Motto "Gemeinsam Chancen nutzen - der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt" diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der Koalition und deren Auswirkungen auf den Gebäudesektor.

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

"Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.

In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit "Immobilienwirtschaft"-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.

Zu den Vorschlägen der "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.

Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen - nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.

Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.

Zu der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, den Leitzins zu erhöhen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank erschwert die für die Energiewende unerlässliche Sanierung des Gebäudebestands. Die höheren Zinsen führen unweigerlich zu steigenden Finanzierungskosten für notwendige Modernisierungsmaßnahmen, die Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blick auf die Energieeffizienz erbringen müssen.

Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen "Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung" erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.

Zur Gasumlage erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Gasumlage ist der Preis einer über die Jahre verfehlten Energiepolitik, den nun die Bürger zahlen müssen. Dass jetzt angesichts hoher Gewinne einige Energiekonzerne von sich aus ankündigen, keine Gasumlage zu erheben, ist zwar ein wichtiges Signal, zeigt aber auch, dass Verbraucher bei der Bewältigung der Kostensteigerungen durch die hohen Energiepreise auf den guten Willen ihres Versorgers angewiesen sind.