Bundesregierung verlängert Covid-19-Regelungen
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Wohnungseigentümerschaften, Vereinen, Stiftungen und weiteren Rechtsformen während der Corona-Pandemie sichergestellt wird, trat am 28. März 2020 in Kraft.
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